Abrechnung über die Krankenkasse
Gerne rechnen wir unter bestimmten Voraussetzungen mit Ihrer Krankenkasse die angefallenen Fahrtkosten direkt ab.
Wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt hierfür ein Eigenanteil von min. fünf Euro bzw. max. zehn Euro pro Weg an.

Sie müssen lediglich hierfür den Krankentransport bei Ihrer Krankenkasse telefonisch anmelden und eine Genehmigung der Fahrtkostenübernahme beantragen.
Sobald Sie diese telefonisch zugesagt bekommen haben, steht einer Beförderung nichts im Wege. Die Genehmigung können Sie nach Erhalt von Ihrer Krankenkasse nachreichen.
Es ist aber zwingend notwendig, dass Sie VOR der Krankenbeförderung die Fahrt bei der Krankenkasse angemeldet haben, da die Krankenkassen eine nachträgliche Genehmigung immer öfter ablehnen und die entstandenen Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Für offene Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung